Verbot der Illumination des Landtagsgebäudes ausgestzt

Die für das Versammlungsrecht zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat dem Antrag des Vereins Teltow gegen Fluglärm auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die vom Polizeipräsidium verbotene Illumination der Westfassade des Landtags anlässlich des 5. Jahrestags des Volksbegehrens zum Nachtflugverbot BER stattgegeben.

Der Antragsteller plant für den 7. März 2018 von 18:00 bis 22:30 Uhr die Durchführung einer Versammlung auf dem Platz vor dem Landtagsgebäude, Am Alten Markt in Potsdam, bei der mittels Video-Beamer im Wesentlichen Zitate von Politikern zum Volksbegehren für das Nachtflugverbot am BER auf die Westfassade des Landtags projiziert werden sollen. Diese beabsichtigte Illumination hat das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg mit einer entsprechenden Auflage im Bescheid vom 28. Februar 2018 auf Grund der fehlenden Zustimmungen der Landtagsverwaltung sowie der Präsidentin des Landtags untersagt.

Mit dem den Beteiligten heute zugestellten Beschluss hat das Verwaltungsgericht Potsdam dieses Verbot als rechtswidrig bewertet. Anders als das Polizeipräsidium verneint das Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände eine Gefahr für die Würde oder die Funktionsfähigkeit des Landtags als Gesetzgebungsorgan und sieht auch das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot nicht als verletzt an; vielmehr gebührt der grundrechtlich geschützten Versammlungsfreiheit der Vorrang vor dem Hausrecht der Landtagspräsidentin.

Gegen den Beschluss steht dem Antragsgegner die Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zu.